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Dinger Immobilien

Geerbtes Mehrfamilienhaus

Mehr­familienhaus geerbt – welche Lösung passt zu Ihnen?

Verkaufen, beteiligt bleiben oder gemeinsam weiterentwickeln: Dinger Immobilien prüft mit Eigentümern und Erbengemeinschaften individuelle Möglichkeiten für Mehrfamilienhäuser und größere Wohnobjekte ab vier Einheiten.

Unser Fokus: Mehrfamilienhäuser und Wohnobjekte ab 4 Einheiten.

Beratungsgespräch vor einem Mehrfamilienhaus: drei Personen stehen auf dem Gehweg und sehen gemeinsam Unterlagen durchSituation unverbindlich besprechen
  • Unverbindliches Gespräch
  • Auch ohne Einigung in der Erbengemeinschaft
  • Auf Wunsch diskret

Lieber direkt sprechen?05694 332

Passung

Für welche Objekte dieser Weg gedacht ist.

Damit Sie Ihre Zeit nicht in ein Gespräch investieren, das zu keinem Ergebnis führen kann, sagen wir es vorab so deutlich wie möglich.

Dafür sind wir die richtigen Gesprächspartner

  • Mehrfamilienhäuser und Mietshäuser ab vier Wohneinheiten
  • Wohnanlagen und größere Wohnobjekte, auch mit mehreren Gebäuden
  • vermietet, teilweise vermietet oder leerstehend
  • mit oder ohne Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
  • mit baulichem Entwicklungspotenzial
  • in Alleineigentum ebenso wie in einer Erbengemeinschaft

Dafür nicht

  • Einfamilienhäuser
  • Doppelhäuser und Doppelhaushälften
  • Reihenhäuser
  • kleine private Wohnhäuser bis drei Einheiten

Das ist keine Bewertung Ihrer Immobilie, sondern eine Aussage über uns: Für diese Objekte bringt unsere Arbeitsweise keinen Vorteil, und ein Verkauf über den örtlichen Markt führt in der Regel weiter.

Der erste Überblick

Mehr­familienhaus geerbt – was jetzt möglich ist.

Die Entscheidung lautet selten nur „verkaufen oder behalten“. Zwischen diesen beiden Polen liegen mehrere Wege, die sich je nach Objekt und Eigentümersituation prüfen lassen. Welche davon in Ihrem Fall tatsächlich infrage kommen, zeigt sich erst, wenn man Haus und Ziele der Beteiligten kennt.

Vollständiger Verkauf

Das Haus wechselt als Ganzes den Eigentümer. Der klarste Weg, wenn alle Beteiligten ihr Kapital herauslösen möchten.

Übernahme durch einzelne Beteiligte

Ein Miterbe möchte das Haus behalten und die übrigen wirtschaftlich abfinden. Ob und wie sich das umsetzen lässt, hängt vom Objekt und von der Finanzierung ab.

Neuordnung der Eigentumsstruktur

Wenn nicht alle dasselbe wollen, kann geprüft werden, ob sich die Eigentumsverhältnisse anders ordnen lassen — mit unterschiedlichen Rollen für unterschiedliche Beteiligte.

Halten und weiter vermieten

Ein gut vermietetes Haus in ordentlichem Zustand kann eine sinnvolle langfristige Anlage sein. Dann ist der richtige Weg, nichts zu verkaufen — sondern die Verwaltung zu ordnen.

Sanieren, modernisieren, entwickeln

Sanierungsstau, Leerstand oder ungenutzte Fläche sind kein Ausschlussgrund. Sie sind häufig genau der Punkt, an dem sich der Wert eines Hauses noch bewegen lässt.

Gemeinsam weiterführen

Manchmal ist die beste Lösung, dass die Erbengemeinschaft bestehen bleibt und lediglich die Zuständigkeiten und der Ablauf geklärt werden.

Nicht jede dieser Möglichkeiten ist in jeder Konstellation umsetzbar. Was in Ihrem Fall tragfähig ist, lässt sich nur nach einer individuellen Prüfung sagen — und manche Wege scheiden dabei aus.

Unterschiedliche Ziele

Wenn nicht alle Beteiligten dasselbe möchten.

Unterschiedliche Vorstellungen innerhalb einer Erbengemeinschaft sind keine Seltenheit — und kein Zeichen dafür, dass etwas schiefläuft. Menschen stehen an verschiedenen Punkten ihres Lebens, wohnen verschieden weit entfernt und beurteilen eine Immobilie deshalb unterschiedlich.

Ein Miterbe möchte verkaufen, ein anderer nicht

Der eine braucht Liquidität oder möchte mit dem Thema abschließen, der andere sieht ein Haus, das die Familie über Jahrzehnte getragen hat. Beides ist nachvollziehbar, und beides lässt sich nicht durch Überzeugung auflösen. Die Frage ist deshalb nicht, wer recht hat, sondern ob es eine Struktur gibt, in der beide Ziele nebeneinander Platz haben.

Einzelne möchten aussteigen, andere beteiligt bleiben

Genau hier liegt der Punkt, an dem ein Gespräch mit uns etwas verändern kann. Je nach Objekt und Eigentumssituation lässt sich prüfen, ob eine Lösung möglich ist, bei der die verkaufswilligen Beteiligten wirtschaftlich ausscheiden — und der verbleibende Eigentümer weiterhin beteiligt bleibt.

Ein Miterbe wohnt selbst im Haus

Auch das ist ein häufiger Fall und muss keine Blockade sein. Ob und wie sich das Wohnen absichern lässt, während die übrigen Beteiligten ihr Kapital herauslösen, gehört zu den Fragen, die wir im Gespräch offen ansprechen.

Ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann

Drei Geschwister besitzen gemeinsam ein Mehrfamilienhaus. Zwei möchten ihr Kapital herauslösen, eines möchte langfristig beteiligt bleiben. Je nach Objekt lässt sich prüfen, ob eine Struktur möglich ist, in der die beiden wirtschaftlich ausscheiden und das dritte Geschwister weiterhin am Haus beteiligt bleibt.

Für den verbleibenden Eigentümer kann das mehr bedeuten als nur Eigentum zu behalten: Er hat dann einen Partner an der Seite, der Immobilien-, Bau-, Planungs- und Entwicklungskompetenz aus der eigenen Unternehmensgruppe einbringt.

Ob eine solche Struktur in Ihrem Fall möglich ist, hängt vom Objekt, von der Eigentumssituation und von den Zielen aller Beteiligten ab. Wir sagen Ihnen offen, wenn wir keinen tragfähigen Weg sehen.

Warum wir hier vorsichtig formulieren

Wer erbt, hält zunächst einen Anteil am gesamten Nachlass — nicht einen abgegrenzten Teil des Hauses. Was daraus wirtschaftlich und vertraglich werden kann, ist von Fall zu Fall verschieden. Deshalb steht hier bewusst nicht, dass wir Anteile kaufen, sondern dass wir gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen.

Die Abwägung

Verkaufen oder behalten – woran sich das entscheidet.

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, und jede Seite, die eine gibt, kennt Ihr Haus nicht. Diese Punkte sind es, die den Ausschlag geben — und über die wir mit Ihnen sprechen würden.

  • Laufender Ertrag

    Was das Haus tatsächlich einbringt, nicht was es einbringen könnte.

  • Mietstruktur

    Wie lange laufen die Verhältnisse, wie liegen die Mieten, wie hoch ist die Fluktuation.

  • Zustand der Bausubstanz

    Dach, Fassade, Leitungen, Heizung, Fenster — und was davon ansteht.

  • Investitionsbedarf

    Was in den nächsten Jahren ohnehin fällig wird und wer es aufbringen müsste.

  • Finanzierung

    Bestehende Belastungen und die Frage, ob eine Modernisierung finanzierbar wäre.

  • Verwaltungsaufwand

    Wer kümmert sich um Mieter, Abrechnungen und Handwerker — und möchte das auf Dauer tun.

  • Standort

    Lage, Nachfrage und die Entwicklung des Umfelds.

  • Entwicklungspotenzial

    Ungenutzte Flächen, Ausbaureserven, Möglichkeiten einer baulichen Veränderung.

  • Ziele der Eigentümer

    Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird und am schwersten wiegt.

Vermietetes Objekt

Ein vermietetes Mehr­familienhaus geerbt.

Mit dem Haus haben Sie laufende Mietverhältnisse geerbt, und damit Pflichten, die ab dem ersten Tag gelten. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter; ein Eigentümerwechsel ändert daran nichts.

Für uns ist das kein Sonderfall, sondern der Normalfall: Wir übernehmen Wohnobjekte auch vollständig vermietet und mit den laufenden Verhältnissen. Ein leerstehendes Haus ist deshalb weder besser noch schlechter — es ist nur eine andere Ausgangslage.

  • bestehende Mietverträge und ihre Laufzeiten
  • mehrere Mietparteien mit unterschiedlichen Anliegen
  • laufende Verwaltung, Abrechnungen und Nebenkosten
  • Instandhaltung und kurzfristige Reparaturen
  • eine über Jahre gewachsene, oft unübersichtliche Mietstruktur
  • Heizung, Energie und anstehende Anforderungen daran

Zustand und Potenzial

Sanierungsstau, Leerstand, Moderni­sierungs­bedarf.

Viele geerbte Häuser sind über Jahre gehalten, aber nicht mehr durchgreifend erneuert worden. Für einen privaten Käufer ist das oft der Grund abzuwinken. Für uns ist es einer der Fälle, in denen ein Gespräch überhaupt erst interessant wird.

Dinger Immobilien gehört zur Dinger Unternehmensgruppe. Neben der Immobilienkompetenz stehen dort Bau-, Planungs- und Entwicklungskompetenz zur Verfügung. Was ein Haus an Arbeit bedeutet, können wir deshalb selbst einschätzen — und wir müssen es nicht erledigen lassen.

  • Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
  • Umbau- und Grundrisspotenzial
  • Leerstand, auch über längere Zeit
  • energetische Themen an Heizung und Gebäudehülle
  • bauliche Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Grundstück

Ein Objekt muss also kein fertig durchsaniertes Haus sein, um für uns interessant zu sein. Entscheidend ist die Substanz, nicht der letzte Anstrich.

Luftaufnahme einer Wohnbaustelle von Dinger Immobilien in Bad Arolsen mit eingerüsteten Mehrfamilienhäusern im Rohbau
Eigenes Wohnbauprojekt in Bad Arolsen

Teilungsversteigerung

Ist eine Teilungs­versteigerung der einzige Weg?

Nein. Eine Teilungsversteigerung ist ein Verfahren, mit dem eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann, wenn eine Einigung nicht zustande kommt. Sie ist ein möglicher Weg, aber selten der erste — und in aller Regel nicht der wirtschaftlich beste.

Bei einer Teilungsversteigerung entscheidet ein gerichtliches Verfahren über den Verkauf, nicht die Erbengemeinschaft. Was das Haus dabei erlöst, ist offen, und der Ablauf liegt nicht mehr in der Hand der Beteiligten.

Bevor es so weit kommt, lässt sich je nach Situation prüfen, ob es einen wirtschaftlich und organisatorisch tragfähigeren Weg gibt: ein gemeinsamer Verkauf, die Übernahme durch einzelne Beteiligte oder eine andere Ordnung der Eigentumsverhältnisse.

Das ist eine wirtschaftliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Wie ein Verfahren in Ihrem Fall abliefe, welche Fristen gelten und welche steuerlichen Folgen ein Weg hätte, klären Sie bitte individuell mit einem Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Unser Vorgehen

Wie wir Ihre Situation prüfen.

Kein festes Programm und keine Schrittfolge, an deren Ende ein Verkauf steht. Es ist die Reihenfolge, in der wir uns ein Bild machen — und Sie können an jeder Stelle sagen, dass es das war.

Persönliches Gespräch am Wohnzimmertisch: drei Personen besprechen Unterlagen und den Grundriss eines Mehrfamilienhauses
  1. 1

    Immobilie und Eigentumssituation verstehen

    Was für ein Haus ist es, wie viele Einheiten hat es, wem gehört es — und in welcher Form.

  2. 2

    Zustand und wirtschaftliche Struktur erfassen

    Substanz, Mietverhältnisse, laufende Kosten, absehbare Investitionen.

  3. 3

    Ziele der Beteiligten kennenlernen

    Wer möchte was — und wo liegen die Unterschiede. Ohne diesen Schritt ist jede Lösung geraten.

  4. 4

    Mögliche Wege und Strukturen prüfen

    Welche der Möglichkeiten kommen bei diesem Objekt und dieser Eigentümersituation überhaupt in Betracht.

  5. 5

    Gemeinsam entscheiden, ob wir Teil der Lösung sein können

    Manchmal lautet die ehrliche Antwort: nicht wir. Dann sagen wir das — und Sie haben trotzdem eine geordnete Einschätzung.

Ihr Ansprechpartner

Sie sprechen mit einer Person, die das Haus einschätzen kann.

Volker Schlenke, zuständig für den Immobilienankauf bei Dinger Immobilien

Ansprechpartner für geerbte Wohnobjekte

Volker Schlenke

Immobilienankauf

Ihre Angaben sieht sich der Immobilienbereich von Dinger Immobilien persönlich an. Die Rückmeldung kommt von einem Menschen, der Ihnen auch sagt, wenn wir für Ihre Situation nicht die Richtigen sind.

Sie können sich auch dann melden, wenn sich die Erbengemeinschaft noch nicht einig ist. Es muss keine fertige Lösung vorliegen — wir lernen zunächst Ihre Situation kennen.

Unverbindlich anfragen

Erzählen Sie uns kurz, worum es geht.

Sieben Angaben genügen für den Anfang. Sie brauchen weder Unterlagen noch eine fertige Vorstellung davon, was mit dem Haus geschehen soll.

Die Stadt oder Gemeinde genügt.

Für einen kurzen Rückruf oft der einfachste Weg.

Anzahl der Wohneinheiten

Eine Schätzung reicht.

Vermietungsstandfreiwillig
Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft?

Was ist Ihnen wichtig, wo stehen Sie gerade, was ist offen? Auch Stichworte helfen uns weiter.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden.

Kurze, sachliche Antworten. Für alles, was von Ihrem konkreten Fall abhängt, ist ein Gespräch der bessere Weg.

Was tun, wenn ich ein Mehrfamilienhaus geerbt habe?

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über das Haus und über die Eigentumssituation: Wie viele Einheiten gibt es, wie ist der Zustand, welche Mietverhältnisse laufen, wem gehört das Objekt in welcher Form. Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob verkaufen, halten oder weiterentwickeln der richtige Weg ist. Genau diesen Überblick erarbeiten wir in einem ersten Gespräch mit Ihnen.

Soll ich ein geerbtes Mehrfamilienhaus verkaufen oder behalten?

Das hängt von Ertrag, Mietstruktur, Zustand, Investitionsbedarf, Finanzierung, Verwaltungsaufwand, Standort und Entwicklungspotenzial ab — und vor allem davon, was die Eigentümer erreichen möchten. Ein gut vermietetes Haus in ordentlichem Zustand kann eine sinnvolle Anlage sein; ein Haus mit hohem Investitionsbedarf und mehreren Eigentümern ohne Zeit dafür ist häufig eine Belastung. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Kann eine Erbengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus verkaufen?

Ja. Für einen Verkauf aus einer Erbengemeinschaft heraus müssen die Beteiligten allerdings gemeinsam handeln. Wie das im Einzelfall auszugestalten ist und wer wann mitwirken muss, klären Sie mit einem Notar oder Rechtsanwalt. Wirtschaftlich sind wir Ihnen dabei ein Gesprächspartner, der das Objekt einschätzen kann.

Was passiert, wenn ein Miterbe nicht verkaufen möchte?

Dann ist ein gemeinsamer Verkauf zunächst nicht der Weg — was nicht heißt, dass sich nichts bewegen lässt. Je nach Objekt und Eigentumssituation kann geprüft werden, ob eine Struktur möglich ist, in der die verkaufswilligen Beteiligten wirtschaftlich ausscheiden und der verbleibende Eigentümer beteiligt bleibt. Ob das in Ihrem Fall trägt, sagt eine individuelle Prüfung.

Kann ein einzelner Erbe ausgezahlt werden?

Das kann eine Möglichkeit sein, ist aber nichts, was pauschal zugesagt werden könnte. Ob und wie sich ein einzelner Beteiligter wirtschaftlich herauslösen lässt, hängt vom Objekt, von den Eigentumsverhältnissen und von den Zielen der übrigen Beteiligten ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen und sagen offen, wenn wir keinen tragfähigen Weg sehen.

Kann ein Eigentümer beteiligt bleiben?

Je nach Objekt lässt sich prüfen, ob eine Struktur möglich ist, in der ein Beteiligter weiterhin am Haus beteiligt bleibt, während andere ausscheiden. Für den verbleibenden Eigentümer kann das bedeuten, dass er die Immobilien-, Bau- und Planungskompetenz der Dinger-Gruppe an seiner Seite hat. Eine Zusage ist das ausdrücklich nicht — es ist eine Möglichkeit, die geprüft werden kann.

Was passiert, wenn ein Miterbe im Haus wohnen bleiben möchte?

Das ist ein häufiger Fall und muss keine Blockade sein. Wie sich das Wohnen absichern lässt, während die übrigen Beteiligten ihr Kapital herauslösen, gehört zu den Punkten, die wir früh ansprechen. Die vertragliche Ausgestaltung gehört anschließend in die Hand eines Notars.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Eine Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem eine Gemeinschaft an einer Immobilie aufgelöst werden kann, wenn eine Einigung nicht zustande kommt. Das Objekt wird dabei versteigert und der Erlös verteilt. Der Ablauf liegt dann nicht mehr in der Hand der Beteiligten, und was das Haus erlöst, ist offen.

Gibt es Alternativen zu einer Teilungsversteigerung?

In vielen Fällen ja. Bevor ein gerichtliches Verfahren beginnt, lässt sich prüfen, ob ein gemeinsamer Verkauf, die Übernahme durch einzelne Beteiligte oder eine andere Ordnung der Eigentumsverhältnisse wirtschaftlich tragfähiger wäre. Ob das in Ihrem Fall gelingt, hängt von der Situation ab; rechtliche Fragen dazu gehören zu einem Notar oder Rechtsanwalt.

Kann ein vermietetes Mehrfamilienhaus verkauft werden?

Ja. Ein vermietetes Haus lässt sich verkaufen, ohne dass Mieter ausziehen müssen. Wir übernehmen Wohnobjekte auch vollständig vermietet und mit den laufenden Mietverhältnissen — für uns sind bestehende Verträge Teil des Objekts.

Was passiert mit bestehenden Mietverträgen?

Bestehende Mietverträge laufen unverändert weiter. Ein Eigentümerwechsel beendet kein Mietverhältnis; der neue Eigentümer tritt in die laufenden Verträge ein. Für Ihre Mieter ändert sich damit zunächst nichts außer dem Namen des Vermieters.

Kann ein Mehrfamilienhaus mit Sanierungsbedarf interessant sein?

Ja, häufig gerade dann. Sanierungsstau, Leerstand oder Modernisierungsbedarf sind für uns kein Ausschlussgrund, weil Bau-, Planungs- und Entwicklungskompetenz in der Unternehmensgruppe vorhanden sind. Entscheidend ist die Substanz des Hauses, nicht sein letzter Anstrich.

Wie wird ein geerbtes Mehrfamilienhaus bewertet?

Bei einem vermieteten Wohnobjekt spielen der nachhaltig erzielbare Ertrag, die Mietstruktur, der Zustand der Substanz, der absehbare Investitionsbedarf und die Lage die größte Rolle. Wir rechnen auf dieser Seite bewusst nichts aus: Eine Zahl ohne Kenntnis des Hauses wäre geraten. Eine Einschätzung entsteht nach Durchsicht der Angaben und einer Besichtigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für ein erstes Gespräch keine. Hilfreich sind später eine Wohnflächen- oder Mietaufstellung, Grundrisse, der Grundbuchauszug und Angaben zu Baujahr und durchgeführten Maßnahmen. Wenn Ihnen davon nichts vorliegt, ist das kein Hindernis — wir sagen Ihnen, was wir brauchen, wenn es so weit ist.

Kann ich mich melden, obwohl sich die Erbengemeinschaft noch nicht einig ist?

Ja. Es muss noch keine fertige Lösung bestehen. Wir können zunächst unverbindlich Ihre Situation kennenlernen und prüfen, welche Möglichkeiten grundsätzlich infrage kommen. Viele Gespräche beginnen genau an diesem Punkt — und eine geordnete Einschätzung hilft oft schon dabei, innerhalb der Erbengemeinschaft weiter zu kommen.

Kauft Dinger Immobilien auch Einfamilienhäuser?

Für diesen Bereich nicht. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser gehören nicht zu unserem Fokus — dort bringt unsere Arbeitsweise keinen Vorteil, und ein Verkauf über den örtlichen Markt führt in der Regel weiter.

Welche Objektgröße ist für Dinger Immobilien interessant?

Unser Fokus liegt auf Mehrfamilienhäusern, Mietshäusern, Wohnanlagen und größeren Wohnobjekten ab vier Wohneinheiten — vermietet oder leerstehend, mit oder ohne Sanierungsbedarf. Nach oben gibt es keine feste Grenze; auch Objekte mit zwanzig und mehr Parteien sehen wir uns an.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Seite ordnet eine Erbsituation wirtschaftlich und immobilienfachlich ein. Sie ersetzt keine rechtliche und keine steuerliche Beratung. Fragen zu Erbteil, Nachlass, Eigentumsübergang, Grundbuch, Fristen und steuerlichen Folgen klären Sie bitte individuell mit einem Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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Wenn Ihre Frage eine andere ist.

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Der erste Schritt

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Erzählen Sie uns von Ihrem Haus und Ihrer Situation. Wir hören zu, ordnen ein und sagen Ihnen, ob wir Teil einer Lösung sein können.

Volker Schlenke · Immobilienankauf